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Flohmarkt auf dem Bredstedter Marktplatz

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Redakteur
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(CIS-intern) – Nach dem wegen der aktuellen Coronabedingungen in diesem Jahr bisher keine Flohmärkte in Bredstedt stattfinden konnten hat die Wartezeit nun bald ein Ende denn am 20. Juni 2021 startet der erste große Flohmarkt im Rahmen des verkaufsoffenem Sonntages auf dem Bredstedter Marktplatz.

Bereits ab 8 Uhr morgens werden viele private Hobbytrödler die Tapeziertische aufbauen und ihre Schnäppchen feilbieten, das breit gefächerte Angebot reicht von guterhaltenem Kinderspielzeug, nützlichen Dingen für den Haushalt und Garten bis hin zu tollen Antiquitäten aus längst vergangenen Zeiten.

Wer selber noch als Verkäufer aktiv hinter dem Verkaufstisch stehen möchte der sollte sich vorher anmelden da für den Markt nur eine begrenzte Anzahl an Standplätzen zur Verfügung steht. Restplätze werden ab 6 Uhr morgens direkt vor Ort vergeben, Infos und Anmeldungen sind bei Martin Petersen unter 04671/933175 oder unter mapebre@t-online.de möglich.

Der Markt endet um 15 Uhr, hungrig braucht beim diesem Flohmarkt niemand nach Hause zu gehen, es stehen verschiedene Verzehrstände zur Verfügung, zusätzlich hat ein Bäcker und ein tolles neues Bistro direkt am Markt geöffnet.

Als weiteres Highlight lockt in der Bredstedter Osterstrasse eine Oldtimerausstellung ab dem späten Vormittag die Besucher und es können dort viele auf Hochglanz polierte historische Fahrzeuge bestaunt werden.  

Der Veranstalter weisst darauf hin das die tagesaktuellen Coronaregeln sowohl für Aussteller als auch für Besucher unbedingt beachtet werden müssen, auf die Regeln weisen große Hinweisschilder auf dem Marktgelände hin. Insbesondere das Abstandsgebot von 1,5m zu anderen Besuchern und den Händlern sowie die Maskenpflicht gilt weiterhin. Das Marktgelände darf nur durch den Eingangs- und Ausgangsbereich betreten und verlassen werden!

Aktuell ist es so: Stand 7.6.2021

Es dürfen sich bis zu 250 Besucher gleichzeitig auf dem Marktgelände befinden.

Es besteht auf dem gesamten Marktgelände Maskenpflicht für Besucher und Aussteller

Die Abstandsregel von 1,5m von Person zu Person gilt weiterhin

Die Testpflicht ist aufgehoben, ein negativer Testnachweis bzw. Impfnachweis ist also nicht mehr erforderlic

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