(CIS-intern) – Im November leuchten die Augen vieler Dienstnehmer in Deutschland. Denn laut Umfragen erhalten mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer hierzulande von ihrem Arbeitgeber dieses Geld. Doch worum handelt es sich dabei eigentlich genau und welche Verpflichtung besteht für Unternehmer zur Auszahlung? Hier sind die wichtigsten Antworten zum Thema Weihnachtsgeld.
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Was ist das Weihnachtsgeld?
Dabei handelt es sich um eine Sonderzahlung, die zusätzlich zum Gehalt ausbezahlt wird. Die meisten Arbeitnehmer erhalten die Zahlung im November, in manchen Fällen wird sie auch auf die Monate November und Dezember aufgeteilt.
Die Höhe ist dabei von allgemeinen tariflichen Bestimmungen und der individuellen Arbeitsentgelt-Gestaltung abhängig. Unternehmen sind deshalb gut beraten, die Lohn- und Gehaltsabrechnung Experten zu überlassen, die mit den aktuellen Bestimmungen gut vertraut sind. Für gewöhnlich beträgt die Auszahlung rund 45 bis 90 Prozent des Durchschnittgehalts.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Beim Weihnachtsgeld handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Sollte das Weihnachtsgeld jedoch in der Betriebsvereinbarung fixiert oder im Tarifvertrag geregelt sein beziehungsweise im Arbeitsvertrag eine entsprechende Regelung enthalten sein, so besteht auch dadurch ein Anspruch auf diese Zahlung.
Das gilt ebenso, wenn es sich um eine sogenannte betriebliche Übung handelt. Das ist dann der Fall, wenn ein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld bereits mehrere Jahre hintereinander ausbezahlt und dabei nicht ausdrücklich auf die Freiwilligkeit hingewiesen hat. Es wird dann also zum Gewohnheitsrecht.
Erhält jeder im Betrieb gleich viel Weihnachtsgeld?
Erhält ein Mitarbeiter im Unternehmen das Weihnachtsgeld, steht es allen zu. Die Ausgangsbasis für die Berechnung ist das Bruttoentgelt des Dienstnehmers. Wenn zwei Mitarbeiter eine unterschiedliche Sonderzahlung erhalten, muss dafür ein bestimmter Grund vorliegen. Dabei kann es sich beispielsweise um unterschiedliche Qualifikationen handeln.
Zulässig ist hingegen eine Staffelung nach der Betriebszugehörigkeit. Mitarbeiter, die bereits lange im Unternehmen tätig sind, bekommen in vielen Betrieben ein höheres Weihnachtsgeld wie all jene, die noch nicht so lange im Boot sind. So soll die Treue belohnt und ein Anreiz für den Weiterverbleib geschaffen werden.
Wenn ein Mitarbeiter während des Jahres eingestellt wird, erhält er das Weihnachtsgeld in den meisten Fällen anteilig ausbezahlt. Verlässt ein Mitarbeiter zum Ende eines Jahres das Unternehmen, erhält er trotzdem das Weihnachtsgeld.