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Der Tod an sich ist in der Regel für beide Seiten nicht lustig, selten für die Angehörigen und oft sieht auch der Betroffene den Tod nicht als Lebensziel an.
Er gehört aber dazu, zu unserem Leben, da können wir machen, was wir wollen. Und so kamen zu einem höchst interessanten Vortrag im Langenhorner Restaurant Westermöhl, organisiert von der Ideenschmiede Langenhorn, auch über 60 Personen in den Clubraum. Von der Altersstruktur der Gäste her ging es den meisten Besuchern wohl eher darum, beim eigenen Tod gegenüber ihren Erben nichts falsch zu machen. Also zu vererben.
Fotos: Mario De Mattia
Gut vorbereitet und mit humorigen Einlagen erklärten die beiden Vortragenden, Rechtsanwalt und Notar Dr. Klaus-Günter Otzen aus Bredstedt und Steuerberater Janne Petersen von A.CON.TAX, die wichtigsten Dinge rund um das Thema Erben und Vererben.
Nun wollen wir hier an dieser Stelle keinen Fachvortrag halten, wichtig ist aber zu erwähnen, nicht nur, wenn man Reichtümer zu vererben hat, ist es wichtig, diese Angelegenheiten vorher vernünftig zu regeln. Dazu gehören aber auch schon Formalitäten wie die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht. Letztere regeln alles um einen z.B. evtl. Krankenhausaufenthalt und wie man dort vor dem Tod behandelt werden möchte und natürlich, wer z.B. die Vollmacht hat, nach dem Tod eines Angehörigen die zunächst wichtigsten Schritte einleiten zu können.
Hat man kein Testament, so tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Es erben also z.B. die Kinder, einen Teil die Ehefrau oder Ehemann. Diese gesetzliche Regelung kann aber richtig schief gehen, hat man eigentlich ganz andere Angehörigen für das Erbe vorgesehen. Und das nicht nur beim Erbe, sondern auch schon im Steuerrecht.
Janne Petersen erklärte dies an Hand von Beispielen sehr deutlich, wie viel Geld man bei rechtzeitiger Vorbereitung an Steuern sparen kann. Oder eben im Gegenteil viel zu viel Steuern zahlen muss.
In dem sehr humorvoll vorgetragenen und weitgehend gut verständlichen Vortrag hat sich auf jeden Fall herauskristallisiert, besonders bei Vermögen, also Haus, Bargeld, auch Windparkanteile u.ä. unbedingt vor dem Tod zusammen mit einem Anwalt und Notar all diese Angelegenheiten rechtssicher zu regeln. Genauso gehört der Gang zum Steuerberater dazu, um die steuerlichen Vorteile ebenfalls schon weit vorher, ja, bevor man dem Tod ins Auge schaut, zu regeln.
Heutzutage wohnen Lebensgemeinschaften auch teilweise jahrzehntelang ohne Trauschein zusammen. Für diese Partnerschaften ist es noch wichtiger, ein evtl. Erbe unbedingt zu regeln. Sonst sieht der hinterbliebene Partner oftmals sehr alt aus.
Ein wirklich interessanter Vortrag in Langenhorn.